Wie wichtig eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sein kann, auch wenn man einen eigentlich "artigen" Hund hat, der angeleint ist, zeigt ein Urteil vom Landgericht Coburg.
Das Urteil des Landgerichts Coburg vom 22. Juli 2011 wurde am 02.12.2011 unter dem Aktenzeichen Az.: 13 O 150/11 veröffentlicht. Der genaue Hergang ist unter den folgenden Links nachzulesen.
Pressebericht vom Landgericht Coburg
Zeitungsartikel mobil.np-coburg.de
Fazit: Egal, wie brav ein Tier auch sein mag, mit einer guten Tierhalterhaftpflicht mit vernünftigen Bedingungen ist man in solchen Fällen immer auf der richtigen und sicheren Seite.
Hier der Gesetzestext zum § 833 Haftung des Tierhalters.
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