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Dez
05
2011

Versicherer versuchen Kunden am Wechsel der KFZ-Versicherung zu hindern

 

Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Interessenten!

Hat Ihr Versicherer die Beiträge für das Jahr 2012 erhöht? 

Dann können Sie Ihre Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen!

Sie haben 4 Wochen Zeit ab Benachrichtigung über die Beitragserhöhung, Ihre alte Versicherung zu kündigen.

Auch in diesem Jahr versuchen zahlreiche Versicherer die Kunden am Versichererwechsel zu hindern, indem sie die Beitragsrechnungen erst jetzt verschicken. Sie vertrauen darauf, dass ihre Kunden nicht wissen, dass sie bei Prämienerhöhungen ein Sonderkündigungsrecht haben.

Es gibt Versicherer, die Preise für manche Fahrzeuge um 60% erhöhen. Da geht es dann um richtig viel Geld.

KFZ-Versicherung jetzt vergleichen!

 

 
 
Wie findet man heraus, ob der Versicherer erhöht hat? 
Bei Autoversicherungen gibt es einen Schadenfreiheitsrabatt. Je mehr Jahre Sie schadenfrei fahren, umso geringer wird die Prämie. Deshalb kann es sein, dass Ihr Versicherer Ihren Beitrag erhöht hat und Sie trotzdem weniger zahlen müssen. Wenn Sie z.B. von 100% auf 85% Beitragssatz heruntergestuft werden, sinkt Ihr Beitrag um 15%. Wenn der Versicherer den Beitrag um 10% erhöht hat, sinkt Ihr Beitrag trotzdem noch um 5%. Deshalb können Sie die Prämienerhöhung fast nicht erkennen.
 
Wenn Sie feststellen wollen, ob Ihr Versicherer den Beitrag erhöht hat, vergleichen Sie einfach die "Vergleichsprämie"! Diese muss der Versicherer angeben, weil Sie sonst kaum vergleichen können. Falls Sie unsicher sind, können Sie uns auch gerne anrufen.
 
Wenn Ihr für 2012 zu zahlender Beitrag höher ist als die Vergleichsprämie, dann können Sie wechseln.
 
Wie funktioniert eigentlich so ein Versichererwechsel?
Für Sie geht das ganz einfach. Wenn Sie im Prämienvergleich (http://www.buesingundpartner.de/vergleiche oder http://www.finanzmakler.in/vergleiche-und-berechnungen/autoversicherung/) feststellen, dass sich ein Wechsel für Sie lohnt, dann schließen Sie einfach direkt online einen neuen Vertrag ab. Sie bekommen dann sofort eine Email mit der Zusammenfassung aller Daten und erhalten eine vorgedruckte Kündigung. Diese drucken Sie aus und senden oder faxen sie an Ihren derzeitigen Versicherer. Mehr müssen Sie nicht tun, damit ist alles erledigt. 
 
 
Wie sieht das bei anderen Erhöhungen aus?
 
 
Im Prinzip ist es immer das gleiche. Wenn Sie eine Preiserhöhung bekommen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Ob es sich um eine Auto- oder private Krankenversicherung handelt, ist eigentlich egal. Bei einer privaten Krankenversicherung kündigt man natürlich nicht einfach, um ein paar Euro zu sparen. Hier kann man oft beim jeweiligen Anbieter in einem günstigeren Tarif unterkommen. Da die Versicherer das aber nicht so gerne wollen, brauchen Sie jemanden, der Sie dabei unterstützt. Sie müssen ja auch wissen, an welchen Stellen Sie sich bei einem Wechsel eventuell verschlechtern. 
 
Am einfachsten für Sie: Wenn Sie etwas über Alternativen wissen wollen und professionelle Hilfe suchen, dann sind Sie bei uns richtig. Senden Sie uns eine Email an service@buesingundpartner.de, wir melden uns dann bei Ihnen. Oder rufen Sie uns an.
 
 
Wir sind für Sie da!
 
 
Sollten Sie Fragen zu einer Versicherung haben, können Sie uns gerne anrufen. Unter der Nummer 04485-2299999 (Festnetztarif der DTAG, Mobilfunkpreise abweichend max. 42 Cent./Min.) erreichen Sie uns werktags zwischen 9:00 und 13:00 Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
 
Besten Dank für Ihr Interesse
Ihr Büsing & Partner-Service-Team
 
 
 
 

 

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